GEMA/MUSIKLIZENZEN

Bei der Vervielfältigung von Datenträgern müssen Sie die Nutzungsrechte am Werk und die Vervielfältigungsrechte zur Datenträgerherstellung besitzen. Das Nutzungsrecht für Musik, Bild und Programm erwerben Sie in der Regel direkt vom Urheber, der im Besitz aller Leistungsschutzrechte ist.

 

Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller in Deutschland. Das Vervielfältigungsrecht erwerben Sie von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs-rechte), wenn der Rechteinhaber durch die GEMA vertreten wird, bzw. von der zuständigen nationalen Verwertungsrechtsgesellschaft des jeweiligen Vertriebsgebietes (relevant national mechanical copyright protection organisation’s).

 

Dies gilt jedoch nicht für Filmrechte. Diese sogenannten SYNC-Rechte werden nicht der GEMA übertragen, sondern von den Urhebern selbst wahrgenommen.

 

Als Vervielfältiger müssen wir sicherstellen, dass nur lizenzierte Produkte ausgeliefert werden, also Produkte, für die die Nutzungs-rechte (Third Party Lizenzen) und die Vervielfältigungsrechte (GEMA-Lizenzen) nachgewiesen werden können. Erteilte GEMA-Lizenzierungen können ungültig werden, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte nicht eingeholt worden sind.

 

Wir sind vertraglich zur quartalsmäßigen Meldung aller hergestellten Ton- und Datenträger an die GEMA verpflichtet. Der Erwerb der Nutzungsrechte muss gesondert erfolgen, ansonsten drohen Schadenersatzansprüche. Grundlage für die Geschäftsbeziehungen sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.